Führerscheinklasse B 196

Motorrad fahren ohne Prüfung

Fahrschule
Gressler

Mach jetzt den Führerschein B 196 in deiner Fahrschule für PKW- und Motorradführerschein in Berg am Laim, Neuperlach, Perlach, Trudering und Ramersdorf

Die Erweiterung zu deinem B Führerschein - ausschließlich in Deutschland gültig.

Seit 01.01.2020 ist es möglich mit dem Autoführerschein Motorrad zu fahren, dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung der Schlüsselzahl B196 .

Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse A1, jedoch nicht zum Aufstieg auf die Klassen A2 und A.

Die Ausbildung erfolgt gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Bei der praktischen Ausbildung werden sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren.

Dies muss von Deiner Fahrschule nachgewiesen und Dir am Ende Deiner Ausbildung bescheinigt werden.
Deine Ausbildung endet ohne Prüfung. Allerdings solltest Du Dich auf den Ratschlag Deines Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet. Das sind Mindestanforderungen, der Fahrlehrer kann jedem Bewerber bedenken zur Eignung einräumen.

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Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS dürfen nach Erfüllung aller Voraussetzungen gefahren werden.

Es sind mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung nötig.

Voraussetzung: Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, ist berechtigt nach einer Schulung die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B zu bekommen.

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