Führerscheinklasse BF 17

Begleitetes Fahren

Fahrschule
Gressler

BF 17 bei der Fahrschule Gressler - PKW- und Motorradführerschein in Berg am Laim, Neuperlach, Perlach, Trudering und Ramersdorf

Dein Führerschein ab 17

Voraussetzung:
Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst Du die Zulassung zum begleiteten Fahren (BF 17) beantragen und mit der Ausbildung beginnen. Die Theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher abgelegt werden.

Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhälst du den Kartenführerschein.

Die Begleitpersonen:
Es können bis zu acht Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern). Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) ununterbrochen besitzen. Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden, auch Drogen sind nicht erlaubt.

Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.

Gefahren werden darf bis zum 18. Geburtstag nur mit den auf der Bescheinigung eingetragenen Begleitperson in Deutschland und Österreich.

Das BF 17 ist für die Klasse B (Pkw) möglich - automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad).

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