Motorrad-Führerscheinklassen
Fahrerlaubnisklassen sind über die Ländergrenzen innerhalb der EU gleich.
Heute gibt es in Deutschland insgesamt 17 Fahrerlaubnisklassen. Zwei davon sind Sonderklassen, die es nur in Deutschland gibt (Klasse L und T). Die einzelnen Führerscheine richten sich dabei nach bestimmten Bedingungen der einzelnen Kraftfahrzeuge, zum Beispiel ihrem Gewicht oder ihrer Motorleistung. Es gibt dabei sechs Hauptklassen (A, B, C, D, L, T) mit Unterklassen: Die Unterklassen erkennst du durch die ergänzte Ziffer 1 und/oder den Zusatz E. Der Zusatz E steht für eine Fahrerlaubnisklasse mit Anhänger. Die Ziffer 1 gibt an, dass es für das Fahrzeug eine Gewichtsbeschränkung gibt.
Leichtkrafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Ausbildung:
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: AM
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Krafträder über 50ccm Hubraum; bis 35 kW und einer Leermasse von maximal 0,2 kW/kg; 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 kann ein so genannter Stufenaufstieg auf Klasse A erfolgen.
Ausbildung:
Mindestalter:18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: A1, AM
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Erläuterung:
a) Bei elektrischer Antriebsmaschine: Nenndauerleistung max. 4 kW
b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm3, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind
Ausbildung:
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
Lichtbild Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Seit 1.1.2020 ist das A1 Upgrade zum Autoführerschein (B196) ohne Prüfung möglich.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 25
- mind. 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
- 4 Unterrichtseinheiten Theorie
- 5 Unterrichtseinheiten Praxis
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Ausbildung:
Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: 2 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Mofakurs: 6
Voraussetzungen:
Lichtbild

Welche Ausrüstung benötigt Ihr?
Ihr müsst für die Motorrad-Ausbildung selbst zu jeder Fahrstunde mitbringen:
- Helm
- Jacke mit Protektoren
- Hose mit Protektoren
- Ohrhörer
- Schuhe (knöchelhoch)
- Handschuhe
Bitte achtet darauf, dass die Kleidung für das Zweiradfahren geeignet ist.
Zudem raten wir Euch, eigene Anzüge zu tragen – es fühlt sich einfach besser an.