Auto-Führerscheinklassen
Fahrschule
Gressler
Fahrerlaubnisklassen für PKW- und Motorradführerschein in Berg am Laim, Neuperlach, Perlach, Trudering und Ramersdorf
Fahrerlaubnisklassen sind über die Ländergrenzen innerhalb der EU gleich.
Heute gibt es in Deutschland insgesamt 17 Fahrerlaubnisklassen. Zwei davon sind Sonderklassen, die es nur in Deutschland gibt (Klasse L und T). Die einzelnen Führerscheine richten sich dabei nach bestimmten Bedingungen der einzelnen Kraftfahrzeuge, zum Beispiel ihrem Gewicht oder ihrer Motorleistung. Es gibt dabei sechs Hauptklassen (A, B, C, D, L, T) mit Unterklassen: Die Unterklassen erkennst du durch die ergänzte Ziffer 1 und/oder den Zusatz E. Der Zusatz E steht für eine Fahrerlaubnisklasse mit Anhänger. Die Ziffer 1 gibt an, dass es für das Fahrzeug eine Gewichtsbeschränkung gibt.
Kraftwagen bis 3,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG; Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.5 t nicht übersteigen.
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: L, M, S
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst Du die Zulassung zum begleiteten Fahren (BF17) beantragen und mit der Ausbildung beginnen.
Die Theoretische Prüfung kannst Du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag absolvieren.
Praktische Prüfung:
Die Praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, erst mit 17 Jahren darfst Du begleitet fahren.
Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
Fahren darfs Du nur mit eingetragenen Begleitperson in Deutschland und Österreich.
Das BF17 ist für die Klasse B (Pkw) möglich – automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad).
Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden. Dann erhälst du den Kartenführerschein.
Die Begleitpersonen:
Es können bis zu acht Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern).
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) ununterbrochen besitzen.
Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg: 1 Punkt.
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden, auch Drogen sind nicht erlaubt.
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.
Ausbildung Klasse BE:
Mindestalter: 18 (17 beim begl. Fahren)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Voraussetzungen:
- Lichtbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.
Ausbildung Klasse B96:
Mindestalter: 18 (17 beim begl. Fahren)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: keine erforderlich, Ausbildungsbescheinigung
Fahrstunden und Theoriestunden:
Theorie: mind. 150 Minuten
Praktische Übungen: mind. 210 Minuten
Fahren im Realverkehr: mind. 60 Minuten
Voraussetzungen:
- vorhandener Führerschein Klasse B/BF17
- Passfoto
Das neue Ausbildungskonzept für den Klasse B Führerschein kurz erklärt:
- der größte Teil der Ausbildung erfolgt auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug
- die Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug sind in die Ausbildung integriert (10 Fahrstunden)
- eine 15 minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer/in dient als Nachweis der Schaltkompetenz
- die Fahrprüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug
- nach der Prüfung darfst du Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren
Ausbildung Klasse B197:
Mindestalter: 18 (17 beim begl. Fahren)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: keine erforderlich, Ausbildungsbescheinigung
Fahrstunden und Theoriestunden:
Theorie: mind. 150 Minuten
Praktische Übungen: mind. 210 Minuten
Fahren im Realverkehr: mind. 60 Minuten
Eine 15 minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer/in dient als Nachweis der Schaltkompetenz.
Voraussetzungen:
- vorhandener Führerschein Klasse B/BF17
- Passfoto